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Honorar

Private Krankenkassen

Sofern in ihrem Versicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen enthalten sind, können sie davon ausgehen, dass ihre private Krankenversicherung die Kosten der osteopathischen Behandlung in vollem Umfang bis zur Höhe des je nach Versicherungstarif vereinbarten Selbstbehaltes erstattet.

Gesetzliche Versicherung

Viele gesetztliche Versicherungen übernehmen seit 2012 einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Die jeweilige Höhe des Erstattungsbetrages ist unterschiedlich – bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Dabei ist zu beachten: In der Regel benötigen Sie ein Privatrezept ihres Arztes oder eine formlose ärztliche Bescheinigung. Sie erhalten nach erfolgter Behandlung eine Rechnung. Die Höhe meines Honorars pro Behandlung ist unabhängig von der Höhe der Erstattung durch Ihre Krankenkasse. Sie bezahlen die Rechnung zunächst selbst und reichen sie dann zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überweist den jeweiligen Erstattungsbetrag auf ihr Konto.

Gesetzlich Versicherte mit privater Zusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen können ebenfalls von einer anteiligen Kostenübernahme ausgehen.

Selbstzahler

Beteiligt sich ihre Krankenkasse nicht an den Kosten für die osteopathische Behandlung, berechne ich ein Honorar in Höhe von 85,00 € pro Behandlung.